Zukunftsfähiges Wasserrecht für Brandenburg: Empfehlungen des WKB zur BbgWG-Novelle

KI-Bild (eigens mit Gemini generiert)

Der Sommer 2026 führt erneut vor Augen, welche zentrale Bedeutung die Verfügbarkeit von Wasser für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft hat. Wasser ist nicht nur Lebensgrundlage und Voraussetzung für funktionsfähige Ökosysteme sowie eine sichere Trinkwasserversorgung, sondern zugleich ein unverzichtbarer Produktionsfaktor. Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion, Industrie und Energiewirtschaft, Gütertransport und Tourismus sind ebenso auf eine verlässliche Wasserverfügbarkeit angewiesen wie langfristige Vorhaben der Landschaftsentwicklung, etwa die Wiedervernässung von Mooren oder die Entwicklung der Bergbaufolgelandschaften. Zunehmende Nutzungskonflikte zwischen Bevölkerung, Wirtschaft, Landwirtschaft und Natur verdeutlichen die wachsenden Herausforderungen für das Wassermanagement.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und des fortschreitenden Klimawandels begrüßt der Wissenschaftliche Klimabeirat die Bestrebungen der Landesregierung, das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) zu novellieren und an gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Dabei sollte ein zukunftsfähiges Wasserrecht nicht allein auf die derzeit besonders sichtbaren Folgen von Trockenheit und Niedrigwasser reagieren. Es sollte gleichermaßen auf zunehmende Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser vorbereitet sein und den langfristigen Wandel des Wasserhaushalts und dessen Stabilisierung berücksichtigen.

Im Rahmen des Stakeholder-Prozesses zur Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) möchte der Wissenschaftliche Klimabeirat Brandenburg (WKB) der zuständigen Fachabteilung Empfehlungen für die Ausgestaltung der sogenannten Wassernovelle unterbreiten und sieht dabei vor allem in den Bereichen moorschonende Stauhaltung, gesetzliche Verankerung von Staubeiräten, Stärkung der Gewässerrandstreifen, Auenrenaturierung, Grundwasserneubildung durch Waldumbau sowie im Umgang mit Nutzungskonflikten Handlungsbedarf.

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